Medienmittleilung der BKW

Neue Rückliefervergütung ab 2017

Abnahme der dezentralen Stromproduktion

Die BKW passt die Rückliefervergütung für die Stromproduktion unabhängiger Produzenten an. Ab 2017 beträgt sie für alle Anlagen im BKW Versorgungsgebiet 4 Rappen pro Kilowattstunde. Die Anpassung gründet auf der rechtskräftigen Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom vom 19. April 2016. Darin wurden erstmals die Rahmenbedingungen für die Vergütung von elektrischer Energie unabhängiger Produzenten festgelegt.

Gemäss der ElCom-Verfügung richtet sich die Vergütungshöhe nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für den Bezug von Graustrom. Bei der BKW entsprechen diese dem Marktwert. Die Vergütung beträgt somit ab 1. Januar 2017 für alle Anlagen 4 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Rückliefervergütung bezieht sich ausschliesslich auf die elektrische Energie. Sie ist unabhängig von den Herkunftsnachweisen, welche für die Qualität des produzierten Stroms stehen. Bereits heute vergütet die BKW einem Grossteil der Fotovoltaikproduzenten in ihrem Versorgungsgebiet nicht nur den Strom, sondern auch die Herkunftsnachweise. Die zusätzliche Vergütung beträgt unverändert 4.5 Rappen pro Kilowattstunde. Derzeit kann die BKW den Bedarf an Herkunftsnachweisen für ihre Stromprodukte decken. Ab dem 1. Quartal 2017 können sich Produzenten, welche ihre Herkunftsnachweise noch nicht an die BKW verkaufen, online in eine Warteliste eintragen. Die BKW kontaktiert die Produzenten, sobald sie weitere Herkunftsnachweise benötigt.

 

arüber hinaus unterstützt die BKW unabhängige Produzenten bei der Optimierung des Eigenverbrauchs. Je höher der Eigenverbrauch, desto grösser der Anteil des selbst produzierten Stroms, welcher selber verwendet und nicht ins Netz eingespeist wird. Dadurch kann der Strombezug aus dem Netz reduziert werden, was zu einer Senkung der Kosten für die Netznutzung führt.